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Baugenossenschaft Familienheim Bodensee
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Häufige Fragen

Was ist eine Genossenschaft?

Kurz (und daher vereinfacht) ausgedrückt ist eine Genossenschaft ein Zusammenschluss von Personen mit gleichen Interessen, die sich ähnlichen Problemen gegenüber sehen und diese gemeinsam lösen möchten. Der Zweck einer Baugenossenschaft ist, ihren Mitgliedern preiswerten Wohnraum anzubieten. Die Organisationsform „Genossenschaft“ ähnelt einer Mischform aus Kapitalgesellschaft und Verein. Sie unterliegt dem Genossenschaftsrecht. Diese Rechtsform ist mit dem Kürzel „eG“ (eingetragene Genossenschaft) gekennzeichnet.

Haben Sie weitere Fragen dazu? Werner Bosch beantwortet Sie gerne.

Muss ich Mitglied sein, wenn ich eine Wohnung der Baugenossenschaft Familienheim Bodensee suche?

Nein. Sie werden erst dann Mitglied der Baugenossenschaft, wenn Sie mit uns zusammen eine passende Wohnung innerhalb unseres Bestandes gefunden haben und diese Wohnung mieten.

Muss ich Mitglied sein, wenn ich eine Wohnung bei der Baugenossenschaft Familienheim Bodensee mieten möchte?

Ja. Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für das Mieten unserer Wohnungen. Ausführliche Informationen rund um die Mitgliedschaft finden Sie im Bereich: Immobilien Miete.

Wo befindet sich der Wohnungsbestand der Baugenossenschaft Familienheim Bodensee?

Unser Wohnungsbestand befindet sich in der Region westlicher Bodensee. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der Wohngebiete.

Erhalte ich eine Verzinsung auf meine Genossenschaftsanteile?

Ja. Durch Ihre Mitgliedschaft sind Sie am Erfolg der Baugenossenschaft Familienheim Bodensee beteiligt. In den letzten Jahren lag die Dividende jährlich bei 4% Ihres einbezahlten Genossenschaftsanteils.

Wann kann ich meine Genossenschaftsanteile kündigen und das Geld zurückbekommen?

Genossenschaftsanteile sind zum 31.12 eines jeden Jahres kündbar. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst nach der darauffolgenden Mitgliederversammlung. Diese findet üblicherweise Mitte des Jahres statt.

Was sind die Organe der Baugenossenschaft Familienheim Bodensee?

Die Organe der Baugenossenschaft Familienheim Bodensee sind der Aufsichtsrat, die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählt den Aufsichtsrat. Dieser überwacht den Vorstand.

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